Was bei einem Eignerwechsel zu beachten ist
Vermessungen eines Lacustres werden aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Lacustre-Vereinigung und Swiss-Sailing ausschliesslich von den beiden folgenden Vermessern durchgeführt:

Die beiden Vermesser sind auch für die Umschreibung der Messbriefe auf neue Eigner zuständig. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bestätigung des Voreigners, keine vermessungsrelevanten Änderungen vorgenommen zu haben, respektive Angaben zu den noch nicht vermessenen Teilen (z. B. neuer Mast, neues Ruder, neues Deck etc.)
    • Messbrieforiginal
    • neuer Bootsname, falls geändert
    • Adresse des neuen Eigners
    • Clubmitgliedschaft (in einem vom jeweiligen Landesverband anerkannten Club)
  • Eine Kopie des Messbriefes und alle Eignerwechsel werden im Register von Swiss-Sailing archiviert. Das Register der Lacustre-Klasse geht bis auf das Jahr 1929 zurück. Im Falle eines Messbriefverlustes kann jederzeit ein vollwertiges Duplikat erstellt werden. Das Register von Swiss-Sailing ist im Falle der Lacustre-Klasse „grenzüberschreitend“ d. h. es werden alle Messbriefe darin archiviert unabhängig der Nationalität. Wer zusätzlich sein Boot im Deutschen oder Österreichischen Landesverband registrieren lassen möchte, erhält eine zusätzliche Messbriefkopie. Diese Massnahme ist jedoch nicht notwendig um regattieren zu können.Die Umschreibung des Messbriefes wird auch Eignern empfohlen, die nicht Regatta segeln möchten. Der Messbrief ist auch ein Zertifikat für die „Echtheit“ des Bootes, ein Art Wertpapier, das zu jedem Lacustre gehört.